Genauso wie Ihr Auto braucht auch Ihr Anhänger mindestens eine Haftpflichtversicherung. Nur zulassungsfreie Hänger sind über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haftpflicht (z.B. einachsige Kleinanhänger, Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren, Anhänger hinter Krafträdern). Wenn Sie Ihren Anhänger nur privat einsetzen, zahlen Sie deutlich weniger Versicherungsbeitrag als bei gewerblicher Nutzung.
Die Anhängerhaftpflicht ist kostengünstig, da Schäden im Zugbetrieb in der Regel von der Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden. Für hochwertige Anhänger kann sich zusätzlich ein Kaskoschutz lohnen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag.
Auch fest mit dem Hänger verbundenes Zubehör wie Reling, Reserve- oder Stützrad sind mitversichert. Die Vollkasko schützt zusätzlich, wenn Ihr Anhänger bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird, den Sie selbst verursacht haben.
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.